Ingenieurbüro für technische Gebäudeausrüstung, Dipl.-Ing. Manfred Rehaag
Wärmeschutz
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Ziele und Schwerpunkte der Energie-Einsparverordnung

Seit dem 01.02.2002 ist die Energie-Einsparverordnung (EnEV) inkraftgetreten und hat die bis dahin gültige Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) abgelöst.
Für den Neubau
  • ganzheitliche Betrachtung des Gebäudes unter Einbeziehung der versorgungstechnischen Anlagentechnik
  • Senkung des Energiebedarfs auf einen Niedrigenergiehausstandard (= ca. 30 % unter den Anforderungen der WSchV)
  • Erhöhung der Transparenz für Bauherrn und Nutzer durchaussagekräftige Energieausweise
Für den Gebäudebestand
  • Verschärfung der energetischen Anforderung bei wesentlichen Änderungen an Bauteilen, die erneuert, ersetzt oder erstmalig eingesetzt werden.
  • Verpflichtung zur Außerbetriebnahme besonders alter Heizkessel, die deutlich unter den heutigen Effizienzstandards liegen, bis Ende 2006 bzw. 2008.
  • Dämmung von obersten Geschossdecken und ungedämmten Rohrleitungen bis Ende 2005.
Trotz der insgesamt verschärften Auflagen der EnEV bietet sie dem Bauherrn/Architekten mehr Handlungsspielraum bei der energetischen Gewichtung zwischen Anlagensystemen, Gebäudehülle, Luftwechsel und Wärmebrücken.

Das heißt z. B., dass eine weniger gut gedämmte Außenwand durch eine moderne Haustechnik kompensiert werden kann.

Das heißt aber auch, dass schon in der Entwurfsphase eines Gebäudes/einer Sanierung die Einbeziehung des Planungsbüros Versorgungstechnik von höchster Wichtigkeit ist.
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